AfD-Unternehmerstammtisch entwickelt Konzept zur Senkung der Gewerbesteuer in Schwabach
Wirtschaft 21. Juli 2026

AfD-Unternehmerstammtisch entwickelt Konzept zur Senkung der Gewerbesteuer in Schwabach

Wirtschaft 21. Juli 2026 AfD Schwabach
Wirtschaft

Traurig, dass man die tollen Unternehmer aus Schwabach aus Angst vor Anfeindungen und Ausgrenzung nicht öffentlich zeigen darf. Danke, Demokratie.

Im Rahmen eines Unternehmerstammtischs der AfD Schwabach haben wir gemeinsam mit örtlichen Unternehmern über die wirtschaftliche Zukunft unserer Stadt gesprochen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Schwabach bestehende Betriebe entlasten, neue Unternehmen gewinnen und gleichzeitig seine finanzielle Handlungsfähigkeit bewahren kann.

Aus diesem Austausch ist ein konkretes Modell für eine schrittweise und solide finanzierte Senkung der Gewerbesteuer entstanden.

Die aktuelle Ausgangslage

Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Schwabach beträgt gegenwärtig 390 Prozent. Damit ergibt sich für Kapitalgesellschaften eine effektive Gewerbesteuerbelastung von 13,65 Prozent des maßgeblichen Gewerbeertrags.

Schwabach rechnet 2026 mit Gewerbesteuereinnahmen von 32,9 Millionen Euro. Im Jahr 2025 lag das tatsächliche Aufkommen bei rund 34 Millionen Euro. Damit ist die Gewerbesteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt.

Gleichzeitig weist der Schwabacher Haushalt 2026 erhebliche Belastungen auf:

  • ordentliche Erträge: rund 177,5 Millionen Euro
  • ordentliche Aufwendungen: rund 180,1 Millionen Euro
  • geplantes Jahresdefizit: rund 2,66 Millionen Euro
  • Personalausgaben: rund 56,4 Millionen Euro
  • Investitionen: rund 25,2 Millionen Euro
  • geplante Kreditaufnahme: 13,53 Millionen Euro
  • Investitionsdefizit: rund 15,25 Millionen Euro

Vor diesem Hintergrund wäre eine sofortige und ungedeckte starke Senkung der Gewerbesteuer nicht seriös. Gleichzeitig darf die angespannte Haushaltslage nicht als Begründung dienen, den Wirtschaftsstandort Schwabach steuerlich auf Dauer unattraktiv zu halten.

Unser gemeinsam entwickeltes Stufenmodell

In einem ersten Schritt soll der Gewerbesteuerhebesatz von 390 auf 380 Prozent gesenkt werden.

Bei unveränderter Steuerbasis würde dies rechnerisch zu anfänglichen Mindereinnahmen von ungefähr 844.000 Euro jährlich führen. Der tatsächliche Nettoeffekt dürfte etwas niedriger ausfallen, weil sich bei geringeren Gewerbesteuereinnahmen auch die Gewerbesteuerumlage sowie zeitversetzt weitere Positionen des kommunalen Finanzausgleichs verändern.

Für ein Unternehmen mit einem maßgeblichen Gewerbeertrag von einer Million Euro würde die Senkung um zehn Hebesatzpunkte eine jährliche Entlastung von rund 3.500 Euro bedeuten. Bei fünf Millionen Euro Gewerbeertrag wären es rund 17.500 Euro.

Die Entlastung wirkt insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs und Aktiengesellschaften unmittelbar. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer dagegen bis zu bestimmten Grenzen auf die Einkommensteuer angerechnet. Auch deshalb muss eine Senkung vor allem als Standortsignal für investitions- und beschäftigungsstarke Unternehmen verstanden werden.

Bereits 2,6 Prozent Wachstum könnten den Einnahmeausfall ausgleichen

Der entscheidende Vorteil des Stufenmodells liegt darin, dass keine unrealistischen Wachstumsannahmen erforderlich sind.

Um bei einem Hebesatz von 380 Prozent wieder Gewerbesteuereinnahmen von 32,9 Millionen Euro zu erreichen, müsste die zugrunde liegende Gewerbesteuerbasis lediglich um rund 2,6 Prozent wachsen.

Bei einer späteren Senkung auf 370 Prozent wäre gegenüber dem Ausgangsniveau ein Wachstum der Steuerbasis von rund 5,4 Prozent erforderlich.

Das zeigt: Eine moderate Steuersenkung kann sich langfristig finanzieren, wenn Schwabach gleichzeitig vorhandene Unternehmen bei Erweiterungen unterstützt und neue ertragreiche Betriebe gewinnt.

Eine automatische Selbstfinanzierung kann allerdings niemand garantieren. Deshalb soll jede weitere Senkung an messbare wirtschaftliche Ergebnisse gekoppelt werden.

Keine Gegenfinanzierung auf Kosten der Bürger

Für uns ist klar: Die Senkung der Gewerbesteuer darf nicht durch eine höhere Grundsteuer, steigende Parkgebühren, teurere Verwaltungsleistungen oder zusätzliche Belastungen für Familien gegenfinanziert werden.

Ebenso lehnen wir es ab, dauerhafte Steuermindereinnahmen durch neue Kredite oder den Verkauf städtischen Vermögens zu finanzieren. Kredite und Grundstücksverkäufe können keine verlässliche Grundlage für eine dauerhaft niedrigere Gewerbesteuer bilden.

Die Gegenfinanzierung soll stattdessen aus vier Bereichen kommen.

1. Verwaltungsausgaben begrenzen

Die Personalausgaben der Stadt liegen 2026 bei rund 56,4 Millionen Euro. Bereits eine strukturelle Effizienzsteigerung von 0,5 Prozent entspräche rund 282.000 Euro jährlich.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um pauschale Kürzungen bei Feuerwehr, Sicherheit, Schulen oder unmittelbar bürgernahen Dienstleistungen. Geprüft werden sollen vielmehr:

  • automatische Wiederbesetzungen frei werdender Stellen
  • Doppelstrukturen zwischen Ämtern und städtischen Gesellschaften
  • zusätzliche Leitungs-, Stabs- und Koordinierungsstellen
  • externe Beratungs- und Gutachteraufträge
  • gemeinsame IT- und Beschaffungsstrukturen
  • vermeidbare Verwaltungs- und Dokumentationsprozesse
  • Digitalisierung standardisierter Vorgänge

Für nicht sicherheitsrelevante und nicht unmittelbar bürgernahe Stellen könnte eine zeitlich begrenzte Wiederbesetzungsprüfung eingeführt werden.

2. Freiwillige Ausgaben nach ihrer Wirkung bewerten

Alle freiwilligen Leistungen sollen transparent überprüft werden. Entscheidend ist nicht, wer ein Projekt vorgeschlagen hat, sondern welchen konkreten Nutzen es für die Schwabacher Bürger hat.

Zu prüfen wären insbesondere:

  • wenig genutzte freiwillige Angebote
  • dauerhaft defizitäre Veranstaltungen
  • Image- und Marketingprojekte ohne messbare Wirkung
  • institutionelle Zuschüsse ohne klare Zielvereinbarung
  • mehrfach vorhandene Angebote
  • Studien und Konzepte, denen keine Umsetzung folgt
  • Projekte mit unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten

Soziale Härten, bewährte Vereinsarbeit und wichtige Angebote für Kinder, Jugendliche und Senioren müssen dabei gesondert betrachtet werden. Ziel ist eine sachliche Priorisierung und kein pauschaler Kahlschlag.

3. Städtische Immobilien effizienter nutzen

Die Stadt sollte einen vollständigen Bericht über ihre Gebäude, Mietverhältnisse und Flächennutzung vorlegen.

Zu klären ist:

  • Welche städtischen Flächen stehen leer oder sind nur teilweise ausgelastet?
  • Welche extern angemieteten Räume können aufgegeben werden?
  • Welche Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen können Räume gemeinsam nutzen?
  • Welche Gebäude verursachen überdurchschnittlich hohe Energie- und Unterhaltungskosten?
  • Welche Grundstücke werden für kommunale Aufgaben tatsächlich noch benötigt?

Einsparungen bei Mieten, Energie und Unterhaltung können dauerhaft zur Gegenfinanzierung beitragen. Einmalige Grundstücksverkäufe dürfen dagegen höchstens eine befristete Übergangsphase absichern.

4. Die Gewerbesteuerbasis gezielt verbreitern

Eine Senkung des Hebesatzes allein reicht nicht. Sie muss Bestandteil einer umfassenden Wirtschaftsstrategie sein.

Unser Vorschlag umfasst:

  • einen zentralen Ansprechpartner für ansässige und ansiedlungswillige Unternehmen
  • verbindliche interne Bearbeitungsziele für gewerbliche Bau- und Genehmigungsverfahren
  • aktive Unterstützung bestehender Betriebe bei Erweiterungen
  • bessere Nutzung und Nachverdichtung vorhandener Gewerbegebiete
  • transparente Darstellung verfügbarer Gewerbeflächen und -immobilien
  • regelmäßige Gespräche mit den größten Gewerbesteuerzahlern
  • Zusammenarbeit mit IHK, Handwerkskammer und regionalen Unternehmensnetzwerken
  • aktive Ansprache von Unternehmen aus zukunftsfähigen Branchen
  • Unterstützung bei Fachkräftegewinnung, Verkehrsanbindung und digitaler Infrastruktur

Besonders interessant sind Unternehmen mit hoher Wertschöpfung und vergleichsweise geringem Flächenbedarf, beispielsweise aus den Bereichen Software, Medizintechnik, Engineering, Forschung, spezialisierte Produktion und unternehmensnahe Dienstleistungen.

Messbare Ziele statt unverbindlicher Versprechen

Die Wirkung der Gewerbesteuersenkung soll jährlich öffentlich ausgewertet werden. Der Bericht soll mindestens folgende Kennzahlen enthalten:

  • Entwicklung des Gewerbesteuermessbetrags
  • tatsächliches Gewerbesteueraufkommen
  • Zahl der Gewerbeanmeldungen und Abmeldungen
  • Zahl neu angesiedelter Unternehmen
  • Erweiterungsinvestitionen bestehender Betriebe
  • neu entstandene sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze
  • Leerstandsquote bei Gewerbeimmobilien
  • verfügbare und neu entwickelte Gewerbeflächen
  • Dauer gewerblicher Genehmigungsverfahren
  • konkrete Einsparungen in Verwaltung und Immobilienmanagement

So kann der Stadtrat erkennen, ob die Maßnahme tatsächlich wirkt oder nachgesteuert werden muss.

Weitere Senkung nur bei gesicherter Finanzierung

Unser Modell sieht eine zweite Stufe vor: Der Hebesatz soll von 380 auf 370 Prozent sinken, wenn das Gewerbesteueraufkommen trotz der ersten Senkung wieder mindestens das bisherige Planniveau erreicht und der städtische Haushalt dadurch nicht zusätzlich belastet wird.

Damit verbindet das Konzept drei Ziele:

  1. sofortige moderate Entlastung der Unternehmen,
  2. verbindliche Haushaltsdisziplin,
  3. weitere Entlastung nur bei nachweisbarem wirtschaftlichem Erfolg.

Unser Fazit

Schwabach benötigt eine Wirtschaftspolitik, die bestehende Unternehmen nicht nur als Steuerzahler betrachtet, sondern als Arbeitgeber, Investoren und Partner der Stadt.

Eine Senkung der Gewerbesteuer ist kein Selbstzweck. Sie muss Teil einer umfassenden Strategie aus effizienterer Verwaltung, schnelleren Genehmigungen, besserer Flächennutzung und aktiver Wirtschaftsförderung sein.

Wir wollen die Gewerbesteuer nicht auf Kosten der Bürger senken. Eine effizientere Stadtverwaltung, weniger unnötige Ausgaben und eine wachsende Unternehmensbasis sollen die Entlastung finanzieren.

Der Unternehmerstammtisch hat deutlich gemacht: Die Schwabacher Wirtschaft erwartet keine Geschenke, sondern verlässliche Rahmenbedingungen, kurze Entscheidungswege und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Steuereinnahmen.

Grundlage der Zahlen sind der Haushalt 2026 der Stadt Schwabach und die geltende Hebesatzsatzung.

AfD

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